Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783639457285
Untertitel:
Aktuelle Entwicklung und Ihre Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung der niedergelassenen rzte
Genre:
Sonstige Jura-Bücher
Autor:
Esther Quella
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Anzahl Seiten:
104
Erscheinungsdatum:
07.10.2012
ISBN:
978-3-639-45728-5

Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.03.2012 mit dem Aktenzeichen "Az. GSSt 2/11" war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden. Der BGH hatte entschieden, dass Vertragsärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Richter sprechen ausdrücklich von "korruptivem Verhalten" von Ärzten und Pharmavertretern, das aber nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Das damit kein Freifahrtschein für Vertragsärzte ausgestellt wurde, könnte den Ausführungen von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery im Deutschlandfunk zum Urteil des Bundesgerichtshofes entnommen werden, wonach es hieß "Mitnichten darf sich der Arzt Geschenke von Pharmafirmen schenken lassen" und "nachdem ärztlichen Berufsrecht machten sich Ärzte dadurch berufsunwürdig. Dies könne bis zum Verlust der Approbation führen. Auch das sogenannte Kassenarztrecht verbiete solche Vorteilsnahmen"...weshalb die Sachlage auch mit diesem Grundsatzurteil des BGH für das Gesundheitswesen und insbesondere der Vertragsärzte sogar den Spannungsbogen und damit den Reformdruck zur Entstrickung im Gesundheitswesen erhöht hat, soll dieses Buch darstellen ...

Autorentext
Jahrgang 1974, zugelassene Rechtsanwältin aus Augsburg, sammelte im Bereich des Medizinrechtes sowohl im Klinikum Augsburg als auch bei der KVB München mehrjährige praktische Erfahrungen sowie ergänzte diese mit einem fachanwaltsspezifischen LL.M. Studium. Seit 2012 arbeitet sie als Justiziarin in einem großen und bekannten Münchner MVZ.

Klappentext
Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.03.2012 mit dem Aktenzeichen "Az. GSSt 2/11" war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden. Der BGH hatte entschieden, dass Vertragsärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Richter sprechen ausdrücklich von "korruptivem Verhalten" von Ärzten und Pharmavertretern, das aber nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Das damit kein Freifahrtschein für Vertragsärzte ausgestellt wurde, könnte den Ausführungen von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery im Deutschlandfunk zum Urteil des Bundesgerichtshofes entnommen werden, wonach es hieß "Mitnichten darf sich der Arzt Geschenke von Pharmafirmen schenken lassen" und "nachdem ärztlichen Berufsrecht machten sich Ärzte dadurch berufsunwürdig. Dies könne bis zum Verlust der Approbation führen. Auch das sogenannte Kassenarztrecht verbiete solche Vorteilsnahmen"...weshalb die Sachlage auch mit diesem Grundsatzurteil des BGH für das Gesundheitswesen und insbesondere der Vertragsärzte sogar den Spannungsbogen und damit den Reformdruck zur Entstrickung im Gesundheitswesen erhöht hat, soll dieses Buch darstellen ...


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