Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG und die Weiterentwicklung anhand aktueller Rechtsprechung des EuGH
Genre:
Internationales Recht
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Erscheinungsdatum:
29.11.2013
Millionen Unionsbürger haben durch die wachsende Globalisierung bereits von ihrem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht und sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist es, das für sie im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin die Möglichkeit besteht, ihr Familienleben aufrechtzuerhalten. Doch welche Stellung haben drittstaatsangehörige Familienmitglieder des Unionsbürgers in diesem ganzen Geflecht? Der Forschungsschwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Status der Familienangehörigen eines Unionsbürgers. Dieser Status soll auf Basis des Primär- und Sekundärrechts dargestellt werden. Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf die Definition des Begriffs "Familienangehöriger" im Sinne der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG gelegt. Ebenso soll die aktuelle Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf drittstaatsangehörige Familienmitglieder beleuchtet werden. Der Gerichtshof entwickelte das Rechtsinstitut der Unionsbürgerschaft, seit der Einführung durch den Vertrag von Maastricht, zu einem Angelpunkt der Unionsrechtsordnung. Es werden die Entwicklungen und Veränderungen aufgezeigt, die durch die Urteile des EuGH entstanden sind. Diese Entwicklung erfährt durch die Schaffung der "Kernbereichsdoktrin" ihren vorläufigen Höhepunkt und hat ferner Auswirkungen auf drittstaatsangehörige Familienmitglieder eines Unionsbürgers.
Autorentext
Studium der Rechtswissenschaften an der Karl- Franzens Universität Graz (Österreich). Abschluss des Hochschulstudiums mit der vorliegenden Arbeit aus Europarecht.
Klappentext
Millionen Unionsbürger haben durch die wachsende Globalisierung bereits von ihrem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht und sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist es, das für sie im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin die Möglichkeit besteht, ihr Familienleben aufrechtzuerhalten. Doch welche Stellung haben drittstaatsangehörige Familienmitglieder des Unionsbürgers in diesem ganzen Geflecht? Der Forschungsschwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Status der Familienangehörigen eines Unionsbürgers. Dieser Status soll auf Basis des Primär- und Sekundärrechts dargestellt werden. Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf die Definition des Begriffs »Familienangehöriger« im Sinne der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG gelegt. Ebenso soll die aktuelle Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf drittstaatsangehörige Familienmitglieder beleuchtet werden. Der Gerichtshof entwickelte das Rechtsinstitut der Unionsbürgerschaft, seit der Einführung durch den Vertrag von Maastricht, zu einem Angelpunkt der Unionsrechtsordnung. Es werden die Entwicklungen und Veränderungen aufgezeigt, die durch die Urteile des EuGH entstanden sind. Diese Entwicklung erfährt durch die Schaffung der »Kernbereichsdoktrin« ihren vorläufigen Höhepunkt und hat ferner Auswirkungen auf drittstaatsangehörige Familienmitglieder eines Unionsbürgers.
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