Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Umsatzsteuerrechtliche nderungen im nationalen Umsatzsteuerrecht und deren Auswirkungen
Genre:
Handels- & Wirtschaftsrecht
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Erscheinungsdatum:
20.02.2014
Am 12. Februar 2008 hatte der Rat der Europäischen Union zwei EG-Richtlinien sowie eine EG-Verordnung verabschiedet, das sogenannte Mehrwertsteuerpaket. Dieses Buch soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen geben, welche das Mehrwertsteuerpaket mit sich gebracht hat. Die grundlegendste Änderung hatte es auf den Ort der sonstigen Leistung nach
3a, 3b, 3e und 3f UStG bei B2B und B2C Leistungen sowie bei der Erbringung von sonstigen Leistungen an Unternehmer mit Betriebsstätten. Zielsetzung der Richtlinie war die Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips, sodass alle Dienstleistungen am Ort des tatsächlichen Verbrauchs besteuert werden. Weitere Änderungen gab es bzgl. gewisser Pflichtangaben bei der Rechnungsstellung und der getrennten Erfassung von Leistungen an ausländische Empfänger in der Umsatzsteuervoranmeldung.
18a UStG wurde dahingehend geändert, dass nicht nur innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern auch steuerpflichtige sonstige Leistungen, die in der EU steuerbar sind in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben sind. Vorsteuervergütungsanträge müssen in dem Mitgliedstaat gestellt werden, in welchem das erstattungsberechtigte Unternehmen ansässig ist.
Autorentext
Claudia Koller, Bachelor of Laws: Studium des Wirtschaftsrechts an der Fachhochschule Mainz.
Klappentext
Am 12. Februar 2008 hatte der Rat der Europäischen Union zwei EG-Richtlinien sowie eine EG-Verordnung verabschiedet, das sogenannte Mehrwertsteuerpaket. Dieses Buch soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen geben, welche das Mehrwertsteuerpaket mit sich gebracht hat. Die grundlegendste Änderung hatte es auf den Ort der sonstigen Leistung nach §§ 3a, 3b, 3e und 3f UStG bei B2B und B2C Leistungen sowie bei der Erbringung von sonstigen Leistungen an Unternehmer mit Betriebsstätten. Zielsetzung der Richtlinie war die Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips, sodass alle Dienstleistungen am Ort des tatsächlichen Verbrauchs besteuert werden. Weitere Änderungen gab es bzgl. gewisser Pflichtangaben bei der Rechnungsstellung und der getrennten Erfassung von Leistungen an ausländische Empfänger in der Umsatzsteuervoranmeldung. § 18a UStG wurde dahingehend geändert, dass nicht nur innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern auch steuerpflichtige sonstige Leistungen, die in der EU steuerbar sind in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben sind. Vorsteuervergütungsanträge müssen in dem Mitgliedstaat gestellt werden, in welchem das erstattungsberechtigte Unternehmen ansässig ist.
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