Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Zugleich zum ideellen Schaden und zur Auslegung der 1331, 1332a ABGB
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Erscheinungsdatum:
11.06.2024
Das Buch beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie Ansprüche "dritter" (nahestehender) Personen auf Schmerzengeld infolge Todes oder schwerster Verletzung eines anderen (nahestehenden) Lebewesens dogmatisch zu begründen sind. Im Fokus stehen somit Schmerzengeldansprüche einerseits wegen einer eigenen psychischen Gesundheitsschädigung, andererseits wegen des (bloßen) Auslösens von Gefühlen der Trauer oder des Mitleids bzw Bangens. Dabei werden die Voraussetzungen solcher Ansprüche beleuchtet und wird etwa auch die Frage beantwortet, inwiefern eine intensive Gefühlsbeziehung zum getöteten bzw schwerstverletzten Lebewesen von Bedeutung ist. Im Rahmen dieser Arbeit wird insbesondere aufgezeigt, dass solche Ansprüche dritter Personen infolge Todes bzw schwerster Verletzung sowohl eines Menschen als auch eines Tieres zustehen können.
Autorentext
Assoz. Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Aigner ist assoziierter Universitätsprofessor im Fachbereich Zivilrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz (Abteilung für Multimediales Zivilrecht, Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien).
Klappentext
Das Buch beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie Ansprüche dritter (nahestehender) Personen auf Schmerzengeld infolge Todes oder schwerster Verletzung eines anderen (nahestehenden) Lebewesens dogmatisch zu begründen sind. Im Fokus stehen somit Schmerzengeldansprüche einerseits wegen einer eigenen psychischen Gesundheitsschädigung, andererseits wegen des (bloßen) Auslösens von Gefühlen der Trauer oder des Mitleids bzw Bangens. Dabei werden die Voraussetzungen solcher Ansprüche beleuchtet und wird etwa auch die Frage beantwortet, inwiefern eine intensive Gefühlsbeziehung zum getöteten bzw schwerstverletzten Lebewesen von Bedeutung ist. Im Rahmen dieser Arbeit wird insbesondere aufgezeigt, dass solche Ansprüche dritter Personen infolge Todes bzw schwerster Verletzung sowohl eines Menschen als auch eines Tieres zustehen können.
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