Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Eine Untersuchung der rechtlichen Situation in Staat und Kirche
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Erscheinungsdatum:
02.12.2014
Der Wunsch einer großen Anzahl von Paaren, nicht nur zusammen zu leben, sondern auch eine Ehe einzugehen, aber auch die konstant hohe Scheidungsrate machen das Eherecht, sowohl zivil wie auch kirchlich, zu einem zeitlosen Thema. Das vorliegende Buch setzt sich einerseits mit der historischen Entwicklung der Ehe auseinander und beleuchtet zudem die aktuell gültige Rechtslage bezüglich Eheschließung und sich daraus ergebender Konsequenzen. Andererseits beschäftigt es sich aber auch mit den Konsequenzen einer gültig zustande gekommenen Ehe, nämlich, dass diese zwar zivil-, nicht jedoch kirchenrechtlich geschieden werden kann, somit einem staatlich längst geschiedenen Paar die Eingehung einer neuen kirchlichen Verbindung grundsätzlich verwehrt wird. Eine der wenigen Möglichkeiten, doch eine auch von der Kirche akzeptierte Lösung zu erreichen, stellt die Nichtigerklärung einer Ehe dar. Welche Möglichkeiten diesbezüglich bestehen und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wird in der vorliegenden Arbeit aufgezeigt. Zudem ist es der Autorin ein Anliegen, ein Augenmerk auf die generelle Sinnhaftigkeit von Ehenichtigkeitsgründen im kanonischen sowie im staatlichen Recht zu legen.
Autorentext
Mag.a Elisabeth Prechtl hat ihr Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg abgeschlossen. Sie ist dort derzeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Privatrecht engagiert und forscht vornehmlich in den Bereichen Privatrecht, Ehe- und Familienrecht sowie Rechtsgeschichte.
Klappentext
Der Wunsch einer großen Anzahl von Paaren, nicht nur zusammen zu leben, sondern auch eine Ehe einzugehen, aber auch die konstant hohe Scheidungsrate machen das Eherecht, sowohl zivil wie auch kirchlich, zu einem zeitlosen Thema. Das vorliegende Buch setzt sich einerseits mit der historischen Entwicklung der Ehe auseinander und beleuchtet zudem die aktuell gültige Rechtslage bezüglich Eheschließung und sich daraus ergebender Konsequenzen. Andererseits beschäftigt es sich aber auch mit den Konsequenzen einer gültig zustande gekommenen Ehe, nämlich, dass diese zwar zivil-, nicht jedoch kirchenrechtlich geschieden werden kann, somit einem staatlich längst geschiedenen Paar die Eingehung einer neuen kirchlichen Verbindung grundsätzlich verwehrt wird. Eine der wenigen Möglichkeiten, doch eine auch von der Kirche akzeptierte Lösung zu erreichen, stellt die Nichtigerklärung einer Ehe dar. Welche Möglichkeiten diesbezüglich bestehen und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wird in der vorliegenden Arbeit aufgezeigt. Zudem ist es der Autorin ein Anliegen, ein Augenmerk auf die generelle Sinnhaftigkeit von Ehenichtigkeitsgründen im kanonischen sowie im staatlichen Recht zu legen.
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