Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Wann und von wem kann die Autonomie eines Menschen beschrnkt werden?
Genre:
Sonstige Jura-Bücher
Autor:
Elfriede Werschnegg
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Erscheinungsdatum:
10.11.2015
In Österreich ist für betroffene Personen ein Sachwalter in Form eines gesetzlichen Vertreters zu bestellen, wenn Voraussetzungen vorliegen, die in
268 ABGB geregelt sind. Grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass der (bereits volljährige) Betroffene eine Behinderung aufweist. Hierbei kann es sich sowohl um eine psychische Krankheit, als auch um eine geistige Behinderung handeln. Sofern der Betroffene Angelegenheiten zu besorgen hat, die er nicht (mehr) ohne die Gefahr einer Selbstschädigung besorgen kann, kommt eine Sachwalterbestellung in Betracht, wenn es keine Alternativen zur Sachwalterschaft gibt. Auch an die Person des Sachwalters sind Anforderungen geknüpft. Er muss eine Eignung für die Ausübung dieses Amtes mitbringen. Derzeit steht eine Reform des Salwalterrechts im Raum, weil es in einigen Punkten nicht mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist. Daher sind in naher Zukunft Anpassungen in diesem Bereich vorzunehmen.
Autorentext
Elfriede Werschnegg, Mag.: Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz.
Klappentext
In Österreich ist für betroffene Personen ein Sachwalter in Form eines gesetzlichen Vertreters zu bestellen, wenn Voraussetzungen vorliegen, die in § 268 ABGB geregelt sind. Grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass der (bereits volljährige) Betroffene eine Behinderung aufweist. Hierbei kann es sich sowohl um eine psychische Krankheit, als auch um eine geistige Behinderung handeln. Sofern der Betroffene Angelegenheiten zu besorgen hat, die er nicht (mehr) ohne die Gefahr einer Selbstschädigung besorgen kann, kommt eine Sachwalterbestellung in Betracht, wenn es keine Alternativen zur Sachwalterschaft gibt. Auch an die Person des Sachwalters sind Anforderungen geknüpft. Er muss eine Eignung für die Ausübung dieses Amtes mitbringen. Derzeit steht eine Reform des Salwalterrechts im Raum, weil es in einigen Punkten nicht mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist. Daher sind in naher Zukunft Anpassungen in diesem Bereich vorzunehmen.
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