Gefährliche Filme - gefährliche Zensur?

Gefährliche Filme - gefährliche Zensur?

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783796528538
Untertitel:
Filmzensur im Kanton Luzern im Vergleich mit den Filmkontrollen der Kantone Zürich und Waadt
Genre:
Geschichte
Autor:
Martin Eberli
Herausgeber:
Schwabe Verlag Basel
Anzahl Seiten:
344
Erscheinungsdatum:
27.11.2012
ISBN:
978-3-7965-2853-8

Auf dem Weg zur Mündigkeit In der Frühzeit des Films, zu Beginn des 20. Jahrhunderts, wurde das neue Unterhaltungsmedium als Schmutz und Schund geschmäht. Diese Studie geht der Entstehung erster Vorschriften für Kinobetriebe in den Kantonen Luzern, Zürich und der Waadt nach, als Zensurparagrafen Filmvorführungen für Erwachsene einschränkten und in der Folge Filme von Kontrolleuren wegen Verletzung des sittlichen Empfindens verboten oder beschnitten wurden. Ergründet werden hier bürgerliche und religiöse Moralvorstellungen, womit Zensoren dauerhafte Dämme gegen Verrohung und Sittenzerfall errichten wollten. Zensurkommissionen gingen damit weit über jene Publikationsbeschränkungen hinaus, welche der Generalstab während des Zweiten Weltkrieges Presse, Radio und Film aus politischen Gründen auferlegte. Quervergleiche zwischen einzelnen Kantonen legen einerseits verschiedene Zensurmotive offen, anderseits dokumentieren Längsschnitte durch unterschiedliche Zensurregime den Wertewandel bis in die neuste Zeit, als mündige Bürgerinnen und Bürger in Volksabstimmungen die Zensur in den Kantonen Zürich und Luzern 1971 aufhoben und auch Filmvorführungen dem Strafrecht unterstellten.

Autorentext
Der Autor: Martin Eberli, geboren 1951, studierte an der Universität Luzern Geschichte und promovierte mit der vorliegenden Arbeit bei Aram Mattioli. Der Autor unterrichtet Deutsch und Geschichte an der Abteilung Berufsmaturität der Berufsfachschule des KV Luzern.

Klappentext
Auf dem Weg zur Mündigkeit In der Frühzeit des Films, zu Beginn des 20. Jahrhunderts, wurde das neue Unterhaltungsmedium als «Schmutz und Schund» geschmäht. Diese Studie geht der Entstehung erster Vorschriften für Kinobetriebe in den Kantonen Luzern, Zürich und der Waadt nach, als Zensurparagrafen Filmvorführungen für Erwachsene einschränkten und in der Folge Filme von Kontrolleuren wegen «Verletzung des sittlichen Empfindens» verboten oder beschnitten wurden. Ergründet werden hier bürgerliche und religiöse Moralvorstellungen, womit Zensoren dauerhafte Dämme gegen Verrohung und Sittenzerfall errichten wollten. Zensurkommissionen gingen damit weit über jene Publikationsbeschränkungen hinaus, welche der Generalstab während des Zweiten Weltkrieges Presse, Radio und Film aus politischen Gründen auferlegte. Quervergleiche zwischen einzelnen Kantonen legen einerseits verschiedene Zensurmotive offen, anderseits dokumentieren Längsschnitte durch unterschiedliche Zensurregime den Wertewandel bis in die neuste Zeit, als mündige Bürgerinnen und Bürger in Volksabstimmungen die Zensur in den Kantonen Zürich und Luzern 1971 aufhoben und auch Filmvorführungen dem Strafrecht unterstellten.


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