Genre:
Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
Erscheinungsdatum:
06.02.2018
Der Sammelband vereint 25 ausgewählte Texte zum Vermögensstrafrecht i.w.S. aus den Jahren 1991 bis 2017. Thematisch reichen sie von rechtstheoretischen Überlegungen zum Vermögensschutz durch Strafrecht über dogmatische Grund- und Detailfragen der Eigentums-, Vermögens- und Insolvenzdelikte, der Korruption und Untreue zu einer systematischen Erfassung der Sanktionen des europäischen Kartellrechts. Die einzelnen Abhandlungen sind inhaltlich in zweierlei Hinsicht durch eine gemeinsame Zielsetzung verbunden. Sie verstehen sich zum einen als Versuche, die Regeln des Allgemeinen Teils in die Ausgestaltung der einzelnen Delikte einzubeziehen. Insoweit haben die Texte bisweilen einen experimentellen Charakter und verlassen ausgetretene Wege tradierter Auslegung und Schutzzweckbestimmungen. Zum anderen liegt den Untersuchungen das Bestreben zugrunde, die Delikte des Vermögensstrafrechts nicht als Solitäre zu behandeln, sondern sie in ein zumindest rudimentäres System einzubinden. Durch eine solche Systematisierung sollen nach Möglichkeit Wertungswidersprüche vermieden werden, und zwar nicht nur innerhalb der einzelnen Delikte und Deliktsgruppen, sondern auch im Verhältnis zum Zivilrecht. Kennzeichnend hierfür ist die Ablehnung einer faktischen zugunsten einer durchweg normativen und zivilrechtsakzessorischen Betrachtungsweise.
Zusammenfassung
Der Sammelband vereint 25 ausgewahlte Texte zum Vermogensstrafrecht i.w.S. aus den Jahren 1991 bis 2017. Thematisch reichen sie von rechtstheoretischen Uberlegungen zum Vermogensschutz durch Strafrecht uber dogmatische Grund- und Detailfragen der Eigentums-, Vermogens- und Insolvenzdelikte, der Korruption und Untreue zu einer systematischen Erfassung der Sanktionen des europaischen Kartellrechts. Die einzelnen Abhandlungen sind inhaltlich in zweierlei Hinsicht durch eine gemeinsame Zielsetzung verbunden. Sie verstehen sich zum einen als Versuche, die Regeln des Allgemeinen Teils in die Ausgestaltung der einzelnen Delikte einzubeziehen. Insoweit haben die Texte bisweilen einen "e;experimentellen"e; Charakter und verlassen ausgetretene Wege tradierter Auslegung und Schutzzweckbestimmungen. Zum anderen liegt den Untersuchungen das Bestreben zugrunde, die Delikte des Vermogensstrafrechts nicht als Solitare zu behandeln, sondern sie in ein zumindest rudimentares System einzubinden. Durch eine solche Systematisierung sollen nach Moglichkeit Wertungswiderspruche vermieden werden, und zwar nicht nur innerhalb der einzelnen Delikte und Deliktsgruppen, sondern auch im Verhaltnis zum Zivilrecht. Kennzeichnend hierfur ist die Ablehnung einer faktischen zugunsten einer durchweg normativen und zivilrechtsakzessorischen Betrachtungsweise.
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