Einband:
Kartonierter Einband
Genre:
Betriebswirtschaft
Herausgeber:
Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum:
15.08.2018
Nach der anfänglichen Euphorie über die deutsche Wiedervereinigung wurde offensichtlich, dass der Angleichungsprozess länger andauern sollte als anfänglich antizipiert. Das Ausmaß der gescheiterten Planwirtschaft in der DDR wurde anfangs unterschätzt und die wirtschaftliche Situation führte dazu, dass immer mehr finanzielle Unterstützungsmittel für den ausgerufenen "Aufbau Ost" zur Verfügung gestellt werden mussten. Durch die Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags für die Jahre 1991 und 1992 sollte ein finanzieller Beitrag aller Bevölkerungsgruppen zu den Kosten der Einheit geleistet werden. Im Jahr 1995 wurde der Solidaritätszuschlag erneut eingeführt - diesmal allerdings unbefristet. Daher wird der Solidaritätszuschlag auch knapp 20 Jahre nach seiner Wiedereinführung weiterhin als Ergänzungsabgabe erhoben.
In Bezug auf die politische und finanzielle Unterstützungsleistung für den "Aufbau Ost" konnte ein Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern erzielt werden. Auf den Fonds "Deutsche Einheit" im Zeitraum 1990 bis 1994 folgte ab dem Jahr 1995 ein Solidarpakt im Rahmen des Bund Länder Finanzausgleichs durch die Bereitstellung von Zuweisungen. Der Solidarpakt hatte ursprünglich eine Laufzeit bis einschließlich 2004 und wurde bereits 2001 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, in welchem Maße eine Fortführung von Solidaritätszuschlag und Solidarpakt nach 2019 weiterhin gerechtfertigt ist. Um eine angemessene Einschätzung der Gegebenheiten nachzuvollziehen, sollen themenorientierte Studien von führenden Wirtschaftsforschungsunternehmen einbezogen werden.
Leseprobe
Textprobe:
Kapitel 4.4, Perspektive nach 2019:
Der Solidarpakt stellt seit 1995 finanzielle Unterstützungsleistungen für die neuen Bundesländer zur Verfügung. Bis 2019 soll der Osten eine solide Wirtschaftskraft entwickeln, die keine weiteren Hilfsmaßnahmen benötigt. Der Umgang mit dem Solidarpakt nach 2019 wird regelmäßig in politischen Debatten thematisiert. Die Mittelverwendung sowie die Notwendigkeit einer Fortführung ist dabei immer wieder Diskussionsgegenstand. Nach einem Treffen der Ministerpräsidenten der neuen Länder, der Bundeskanzlerin Merkel, des damaligen Innenministers Friedrich und des Beauftragten der neuen Länder der Bundesregierung, Christoph Bergner, im Jahr 2012 wurde die Solidarbereitschaft auch für die Zeit nach 2019 bekräftigt. Eine Umsetzung des Solidarpakts für die gesamte Dauer der aktuellen Laufzeit bis 2019 wurde ausdrücklich zugesagt. Auch wenn die Bundeskanzlerin selbst schon "blühende Landschaften" erkennt, so ist zur Klärung des Umgangs mit dem Solidarpakt nach 2019 eine Bund Länder Kommission einberufen worden, die sich mit dem Bund Länder Finanzausgleich und dem Solidarpakt ab Herbst 2014 befasst und bis Ende 2015 Ergebnisse präsentieren wird.
Gegenstand der Gespräche werden dabei auch die bisher erzielten Erfolge des Aufbaus Ost sein. Die Zukunftsbetrachtung des Standorts Ostdeutschland wird ebenfalls eine entscheidende Rolle einnehmen. Im Rahmen der Studie "Ostdeutschland 2020 - Die Zukunft des Aufbau Ost" der Friedrich Ebert Stiftung wurde, unter Einbeziehung von Expertenbefragungen mittels eines Fragebogens, zur Zukunftsperspektive und zum aktuellen Stand der neuen Länder Stellung genommen. Das primäre Ziel, die Angleichung der Lebensverhältnisse, ist auch nach über 20 Jahren der deutschen Einheit noch nicht vollends erreicht. Die Zielerfüllung bis zum Jahr 2019 wird daher auch skeptisch betrachtet. Für eine Angleichung der Lebensverhältnisse bis 2025 werden nach Meinung der Experten (85 Prozent der Befragten) zwar weitere Fortschritte erzielt werden können, jedoch ist von keiner vollumfänglichen Angleichung auszugehen. Von einer Vollendung der Angleichung bis zum genannten Zeitraum gehen lediglich vier Prozent der teilnehmenden Befragten aus. Elf Prozent nehmen eine Beibehaltung der derzeitigen Lage an. Für eine Zielerreichung bis zum Jahr 2040 besteht bei den Teilnehmern größerer Optimismus. Hier geht über die Hälfte der Teilnehmer von einer Angleichung der Verhältnisse aus (54 Prozent). Hingegen prognostizieren andere Analysen, dass der Konvergenzprozess erst in 50 Jahren abgeschlossen sein wird. Die Konvergenzverzögerungen sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass es bisher nicht gelungen ist, die Attraktivität des Standortes Ost so zu erhöhen, dass eine Ansiedlung von Konzernspitzen erstrebenswert erscheint. Zwar konnte weitgehend eine Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Wissenschaftsstrukturen erreicht werden, jedoch nicht in dem erhofften Maße. Dies ist ebenfalls in der unzureichenden strukturellen Beschaffenheit begründet. Aufgrund dieses Defizits ist eine Angleichung des Produktionsniveaus auch knapp 25 Jahre nach dem Mauerfall nicht möglich. Im Jahr 2009 bestand dieses Defizit in einer etwa 20-prozentigen wirtschaftlichen Minderleistung gegenüber den alten Ländern. Da eine kurz- bis mittelfristige Minimierung der Konvergenzdifferenz nicht zu erwarten ist, sollten zukünftige Anstrengungen gezielt auf bestimmte Regionen konzentriert werden, um den Mitteleinsatz genauer zu steuern und so eine höhere Effektivität zu erreichen. Diese Entwicklungsperspektive teilen ebenfalls 83 Prozent der Teilnehmer der Umfragestudie. Lediglich 17 Prozent der Teilnehmer, überwiegend kommunale Repräsentanten, sehen diese Variante der Entwicklungsmöglichkeit kritisch.
Weitere Herausforderungen bestehen in der Sicherung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ostdeutschlands. Die niedrigen Geburtenraten Anfang der 90er Jahre un
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